Updated: 31.07.2009; 9:57:02 Uhr.


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 Freitag, 22. September 2006

Schulgesetz NRW 2006 teilweise verfassungswidrig!

Rechtsgutachten von DGB und GEW

Beauftragt wurde der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis, Humboldt-Universit[per thou]t zu Berlin, der bereits der letzten (rot-gr[cedilla]nen) und der jetzigen (schwarz-gelben) Regierung mit Gutachten dienen konnte. Ein Gef[per thou]lligkeitsgutachten kann also ausgeschlossen werden.

Er kommt zu dem Schluss, dass der Lehrerrat als schulisches Gremium schon mangels unmittelbarer Wahl durch die vertetenden Besch[per thou]ftigten die Anforderungen an eine Personalvertretung nicht erf[cedilla]lle. Zudem d[cedilla]rfen Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren der Mitbestimmung nicht der Regelung durch das Ministerium [cedilla]berlassen bleiben. ´Damitº, so die Gutachter, ´verst[^][fl]t das neue Schulgesetz NRW gegen das Grundgesetz wie auch gegen die Landesverfassung NRW. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Verfassungsversto[fl] im Schulgesetz zur Nichtigkeit des Gesetzes insgesamt f[cedilla]hrt.º

Zumindest verlangt die Nichtigkeit des ß 69 Abs. 4 eine zeitnahe Nachbesserung des Gesetzes. Die Gutachter empfehlen, bis dahin die mitbestimmungsrechtlichen Kompetenzen der Schulleitungen auszusetzen.

Die Rechtsexperten fordern eine zeitnahe Nachbesserung des Schulgesetzes.

Kurzfassung, Presseinfo, Internetseite zum Thema

[GEW-NRW]


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