Schulgesetz NRW 2006 teilweise verfassungswidrig! Rechtsgutachten von DGB und GEW Beauftragt wurde der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis, Humboldt-Universit[per thou]t zu Berlin, der bereits der letzten (rot-gr[cedilla]nen) und der jetzigen (schwarz-gelben) Regierung mit Gutachten dienen konnte. Ein Gef[per thou]lligkeitsgutachten kann also ausgeschlossen werden. Er kommt zu dem Schluss, dass der Lehrerrat als schulisches Gremium schon mangels
unmittelbarer Wahl durch die vertetenden Besch[per thou]ftigten die
Anforderungen an eine Personalvertretung nicht erf[cedilla]lle. Zudem d[cedilla]rfen
Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren der Mitbestimmung nicht der
Regelung durch das Ministerium [cedilla]berlassen bleiben. ´Damitº, so die
Gutachter, ´verst[^][fl]t das neue Schulgesetz NRW gegen das Grundgesetz wie
auch gegen die Landesverfassung NRW. Es ist nicht ausgeschlossen, dass
dieser Verfassungsversto[fl] im Schulgesetz zur Nichtigkeit des Gesetzes
insgesamt f[cedilla]hrt.º Zumindest verlangt die Nichtigkeit des ß 69
Abs. 4 eine zeitnahe Nachbesserung des Gesetzes. Die Gutachter empfehlen, bis dahin die mitbestimmungsrechtlichen Kompetenzen der Schulleitungen auszusetzen.
Die Rechtsexperten fordern eine zeitnahe
Nachbesserung des Schulgesetzes. Kurzfassung, Presseinfo, Internetseite zum Thema
[GEW-NRW]
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