Updated: 31.07.2009; 9:58:36 Uhr.


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 Sonntag, 7. Oktober 2007

Im Rahmen der Landtagsdebatte anl[per thou]sslich der Verabschiedung des Mitbestimmungs-Kahlschlaggesetzes am 19.9.2007 wurde von Oppositionsseite  darauf hingewiesen, dass die im Gesetz geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle mit diesem Entwurf ad absurdum gef[cedilla]hrt werde.

Dr. Ingo Wolf, Innenminister NRW, FDP, sagte als Entgegnung, es sei keine [florin]nderung des ß 1 des LPVG vorgesehen, also k[^]nne es auch keine [florin]nderung bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit geben.

Er hat es verstanden.

Solange er den ß 1 nicht [per thou]ndert, k[^]nnen alle anderen [florin]nderungen, die in NRW Mitbestimmung nach Gutsherrenart einf[cedilla]hren, nat[cedilla]rlich nichts an der vertrauensvollen Zusammenarbeit [per thou]ndern. Nein, es gibt wirklich keinen Zusammenhang zwischen Partizipation der Besch[per thou]ftigten und Vertrauen in die Beh[^]rdenleitung.

Da ist man bedient.

PS: Herr Minister, der Paragraf mit der vertrauensvollen Irgendwas ist der mit der Nr. 2 und nicht der mit der Nr. 1, gelle! Aber sie waren ja schon nahe dran...


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