Meldungen Tagespresse
(Stand 01.07.2003, 16:28:24 Uhr)
Schaumburger Zeitung Lokales 1.7.2003 11:54
Lokales
B ü c k e b u r g
Folter und Missbrauch immer noch an der Tagesordnung
Unterstützung für Folteropfer / Amnesty International informiert
Bückeburg (bd). Folter und sexuelle Belästigung gehören in einigen europäischen Ländern immer noch wie selbstverständlich zum Gefängnisalltag. Dagegen und für die Wahrung der Menschenrechte macht sich seit Jahrzehnten die weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation Amnesty International stark.
Mit einem Info-Stand hat die Gruppe jetzt anlässlich des "Internationalen Tages der Unterstützung der Folteropfer" auf das immer noch aktuelle Thema aufmerksam gemacht hat. Sexuelle Gewalt gerade gegenüber inhaftierten Frauen ist in vielen Ländern dieser Welt eine alltäglich Form der Folter. Unter anderem am Beispiel der türkischen Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Eren Keskin haben die Mitglieder der Bückeburger Ortsgruppe von Amnesty International gezeigt, welche Gefahren gerade Menschen, die sich für demokratische Grundrechte einsetzen, mancherorts ausgesetzt sind. Eren Keskin, die die Probleme der Folter von Inhaftierten in ihrer Heimat immer wieder öffentlich macht, ist ständig der Verfolgung von Medien, Behörden und Kollegen ausgesetzt.
"Zu häufigsten Methoden der Folter gehören Elektroschocks, Schläge gegen die Brust und die Genitalien, sich vollständig ausziehen müssen und sexueller Missbrauch", erklärte Irmgard Klingst von der Bückeburger Menschenrechtsgruppe. Besondere Problemländer seien China und das amerikanische Bundesland Texas - und generell asiatische und afrikanische Länder. In der jüngeren Vergangenheit seien dazu immer wieder Fälle von Übergriffen spanischer Polizisten insbesondere gegenüber Ausländern bekannt geworden.
Mit einem Brief an Bundesaußenminister Joschka Fischer will die Organisation die eigene Bundesregierung auffordern, endlich die UN-Konventionen gegen Folter zu unterzeichnen. (c) Schaumburger Zeitung, 01.07.2003
Folter geschieht, wenn Folterer sich sicher fühlen
Weltweiter Aktionstag: Amnesty fordert Unterschrift unter UN-Zusatzprotokoll
Von Tom Strohschneider
Am heutigen Internationalen Tag des Folteropfers werden sich erneut Stimmen Gehör verschaffen, die eine weltweite Ächtung solcher Gewaltanwendung fordern. Im Mittelpunkt dürften dabei vor allem Diktaturen und Militärregime in den Elendsregionen dieser Welt stehen. Doch Folter ist keineswegs auf solche "Schurkenstaaten" beschränkt.
Als die liberianische Polizei im vergangenen Juni in das Haus von Hassan Bility eindrang, begann für den Journalisten ein halbes Jahr voller Torturen. Wegen seiner kritischen Beiträge über die Menschenrechtssituation wurde Bility nach Berichten von Amnesty International "in schwerster Weise gefoltert und sechs Monate lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren von der Außenwelt abgeschnitten in Haft gehalten".
Schicksale wie dieses sind keine Seltenheit. Nach unterschiedlichen Angaben sind schwere Misshandlungen durch staatliche Behörden in weit mehr als 100 Staaten an der Tagesordnung. Dabei wird keineswegs nur in den "politisch instabilen Regionen" der Welt gefoltert: Der jüngste Amnesty-Bericht führt auch zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in "Musterdemokratien" auf. Ob in belgischen Gefängnissen, französischen Polizeiwachen oder US-amerikanischen Hochsicherheitsknästen - Tritte, Fausthiebe, Knüppelschläge, der Einsatz von Tränengas- und Pfefferspray, Elektroschocks, Isolationshaft und psychischer Druck sind beinahe überall Bestandteil staatlicher Repression.
Daran konnte auch das im Dezember 2002 verabschiedete Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folterkonvention nichts ändern. Das Papier sieht vor, dass Inspektoren unangemeldet Polizeistationen, Gefängnisse und andere mögliche Folterstätten aufsuchen können. Damit es in Kraft treten kann, muss es jedoch durch mindestens 20 Staaten ratifiziert werden. Bisher haben sich dazu nur Costa Rica, Argentinien und dem Senegal durchringen können. Die Bundesrepublik hat das Protokoll bis heute nicht einmal unterzeichnet. Dabei scheinen gerade solche rechtlichen Vorgaben nötig: "Folter geschieht, wenn Folterer sich sicher fühlen", so die deutsche Amnesty-Chefin Barbara Lochbihler.
Dass die nun erneut geforderte Ratifizierung des Protokolls auch als eine "Signalwirkung in die eigene Gesellschaft" drängt, illustrierte jüngst der "Fall Daschner". Nach Bekanntwerden einer durch den Frankfurter Polizeivizepräsidenten angeordneten Folterandrohung gegenüber einem Entführer war die Frage der eventuellen Zulässigkeit von Folter diskutiert - und von manchen "Experten" mit einem "Ja" beantwortet worden. Kritiker fordern hingegen, dass Folter "unter allen Umständen verboten" bleibe.
Dazu verpflichtet sich die Bundesrepublik mit der Anerkennung der 1984 von der UN beschlossenen Anti-Folterkonvention, genauer dazu, wirksame Maßnahmen zu treffen, "um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern". Dennoch ist gewaltsame Staatswillkür auch hier zu Lande möglich - und manchmal tödlich. So starb im Dezember 2001 ein Flüchtling aus Kamerun an dem gegen seinen Willen verabreichten Brechmittel, im Mai 2002 wurde auf einer Kölner Polizeiwache ein 31-Jähriger zu Tode geprügelt. Darüber hinaus werden immer wieder Misshandlungs- und auch Folter-Vorwürfe gegen Polizisten und Vollzugsbeamte erhoben.
Inwieweit eine wirksame Ächtung der Folter angesichts der seit dem 11. September 2001 immer rigideren Konzepten Innerer Sicherheit überhaupt möglich ist, sei dahingestellt. Auch die Frage, ob behördliche Misshandlungen nicht sogar eine logische Folge des staatlichen Gewaltmonopols sind, dürfte nur schwer zu beantworten sein. Fakt ist hingegen, dass an der Folter gut verdient wird - vor allem in westlichen Staaten.
Nach Amnesty-Angaben ist der Handel und die Produktion von Folter-Ausrüstungen ein ebenso lukratives Geschäft wie das mit Ausbildungsangeboten, die zur Folter beitragen. Man geht gar von einem "engmaschigen Netz von Unternehmen und Einzelpersonen" aus, die "mit Billigung oder expliziter Unterstützung ihrer Heimatregierungen" das Geschäft mit staatlich zugefügten Schmerzen betreiben.
Einen Spitzenplatz unter den Folter-Produkten nehmen in jüngerer Zeit Elektroschockwaffen ein: Während Organisationen wie Amnesty deren Einsatz bei gewaltsamen Willkürmaßnahmen in immer mehr Staaten feststellen, nimmt das Angebot dieser leicht zu bedienenden Geräte immer weiter zu - auch durch deutsche Firmen. Nach Auskunft des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelangen die exportierten Waren jedoch nicht in die Hände von Folterknechten. "Wir genehmigen nur Exporte für den Viehtrieb und den Selbstschutz", so BAFA-Sprecher Holger Beutel. Gänzlich auszuschließen sei der Einsatz bei Folter allerdings nicht. Und der geht immer häufiger auch tödlich aus: In den USA kamen im Jahr 2002 mindestens drei Menschen kamen zu Tode, nachdem Elektroschockwaffen vom Typ Taser M26 gegen sie eingesetzt worden waren. Während die Verfahren gegen beteiligte Beamte eingestellt worden sind, wurde gegen die Hersteller der zur Folter eingesetzten Geräte nicht einmal ermittelt.
(ND 26.06.03) (c) ND GmbH 2001
POLITIK
01.07.2003
Folter-Vorwürfe gegen Russland
Straßburg (AFP) - Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat erstmals brutale Misshandlungen auf Polizeistationen und in Gefängnissen in Russland angeprangert.
Verdächtigte würden bei Verhören an Heizkörpern festgebunden, mit Stöcken oder gefüllten Plastikflaschen geschlagen, mit Elektroschocks gequält und mit Plastiktüten über dem Kopf oder Gasmaksen fast erstickt, heißt es in einem am Montag in Straßburg veröffentlichten Bericht. Es ist der erste von insgesamt elf Inspektionsberichten des Anti-Folter-Komitees über Russland, der veröffentlicht werden konnte. Dafür war die Zustimmung der Regierung in Moskau nötig. Das Dokument bezieht sich auf eine Inspektionsreise, bei der Mitglieder des Komitees im Dezember 2001 Polizeistationen, Gefängnisse, Abschiebelager und geschlossene Psychiatrie-Anstalten besucht hatten. Dabei sei ihnen von einer ¸¸beunruhigenden Zahl'' von schweren Misshandlungen durch Polizisten berichtet worden, heißt es in dem mehr als 80 Seiten umfassenden Bericht. Bei mehreren Betroffenen seien Wunden und Narben festgestellt worden, die ihre Aussagen untermauerten. In der Polizeiwache von Wladiwostok etwa ist es dem Komitee zufolge offenbar an der Tagesordnung, Festgenommene mit folterähnlichen Brutalitäten zu Geständnissen zu zwingen. (c) 1999 - 2003 Sindelfinger Zeitung, Germany
Folter-Bericht kritisiert Russland
STRASSBURG afp Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat erstmals brutale Misshandlungen auf Polizeistationen und in Gefängnissen in Russland angeprangert. Verdächtigte würden bei Verhören an Heizkörpern festgebunden, mit Stöcken oder gefüllten Plastikflaschen geschlagen, mit Elektroschocks gequält und mit Plastiktüten über dem Kopf oder Gasmasken fast erstickt, heißt es in einem Bericht, der gestern in Straßburg mit Zustimmung der russischen Regierung veröffentlicht wurde. Das Dokument bezieht sich auf eine Inspektionsreise vom Dezember 2001. Dabei sei von einer "beunruhigenden Zahl" von schweren Misshandlungen durch Polizisten berichtet worden, heißt es in dem Bericht. Die Regierung in Moskau versicherte in ihrer ebenfalls gestern veröffentlichten Antwort, es seien bereits Verbesserungen erzielt worden, weitere würden folgen.
taz Nr. 7092 vom 1.7.2003, Seite 10, 30 Zeilen (Agentur)
Hamburger Abendblatt Lokales 30.6.2003 10:22
Montag, 30. Juni 2003
Hamburg
Ein Schuss, ein Toter - wird da etwas vertuscht?
Ermittlung: Immer mehr Ungereimtheiten um den Polizisten, der Weihnachten 2002 einen Einbrecher erschoss.
Von Christian Denso, Kristina Johrde
Die Beamten der Autobahnpolizei staunten nicht schlecht: Der Mann, der sie im März angetrunken auf der A 1 bepöbelte, war ein Kollege. Der Oberkommissar von der Wache 31 an der Oberaltenallee (Uhlenhorst) hatte unter Alkoholeinfluss einen Wagen gerammt und die Insassen tätlich angegriffen. Es war Wolfgang S. (42) - der Polizist, der drei Monate zuvor, am Heiligabend 2002, einen flüchtigen Einbrecher mit einem Schuss in den Rücken getötet hatte.
Seit mehr als einem halben Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft inzwischen im Fall des getöteten Einbrechers Julio V. (25) - offensichtlich ohne dabei entscheidend voranzukommen. Und die Innenbehörde, allen voran Innensenator Ronald Schill (44), stellt sich weiterhin vor den Oberkommissar. Wie schon Stunden nach dem tödlichen Schuss, als eigentlich niemand genau wissen konnte, was passiert war.
Erst nach dem Vorfall auf der Autobahn wurde Wolfgang S. in den Innendienst versetzt. Viel zu spät? Nach Informationen des Abendblatts war der Schütze in Polizeikreisen lange vor dem Todesschuss als schwierig bekannt, immer wieder hatte es Vorfälle gegeben. Hätte der Vorfall, bei dem ein Mensch ums Leben kam, vielleicht sogar verhindert werden können, wenn Vorgesetzte die Gefahr rechtzeitig erkannt hätten? Jetzt, sagen auch hochrangige Beamte, wird möglicherweise ein Straftäter gedeckt.
Das war passiert: An Heiligabend erreicht Wolfgang S. als Erster mit einem Kollegen das Mehrfamilienhaus am Uhlenhorster Weg, in dem Nachbarn nach verdächtigen Geräuschen die Polizei alarmiert hatten. Er wirft dem Beifahrer die Autoschlüssel zu und läuft allein in das enge Treppenhaus - entgegen der Dienstvorschrift.
Sekunden später der Schuss, der Oberkommissar stürzt zurück zum Wagen, ruft: "Ich bin in eine Schießerei verwickelt worden, die Täter sind bewaffnet." Bei der Leiche von Julio V., einem arbeitslosen, vierfachen Familienvater, nur 1,66 Meter groß, wird aber nur ein großer Schraubenschlüssel gefunden. Julio V., einschlägig als Straftäter bekannt, hatte sich noch einige Meter weitergeschleppt und war dann leblos zusammengebrochen. Die Kugel aus der Polizeipistole war von oben in das Schulterblatt des Einbrechers eingedrungen und nach 18 Zentimetern in Höhe der Lunge wieder ausgetreten. "Und, ist er ex?", soll der Schütze später lakonisch gefragt haben.
Von den drei Mittätern, die nach Zeugenaussagen beim Einbruch dabei gewesen sein sollen, fehlt bisher jede Spur. Im Treppenhaus fand sich kein Blut, Patrone und Hülse des Geschosses lagen im Hinterhof, unter dem Fenster, aus dem Julio V. flüchtete. Hat der Beamte, nachdem der Einbrecher an ihm vorbeirannte, auf den Flüchtenden geschossen? Dazu braucht die Staatsanwaltschaft die Aussagen der Mittäter, die jedoch verstecken sich möglicherweise in den Niederlanden. Das ist der Grund, den die Staatsanwaltschaft für die schleppenden Ermittlungen nennt.
Wolfgang S. war erst im November aus der Polizeidirektion Süd an die Wache an der Oberaltenallee versetzt worden - so etwas wie seine letzte Chance, heißt es. Der Polizeioberkommissar hatte in der Direktion so ziemlich alle Wachen durchlaufen. "Wanderpokal", nennen das Polizisten. "Er legt sich gern an" und "langt öfter zu", sagen Kollegen, oder: "Er hat den Wandel in der Polizei nicht mitgekriegt." Der Spitzname des Schutzpolizisten: "Latte", wie "Das ist doch alles Latte", Kinderkram, nichts Besonderes, wenn es um zunächst heikel anmutende Einsätze ging. Besonders mit Ausländern, so heißt es, habe es massive Probleme gegeben. Und Kolleginnen, Frauen bei der Polizei, habe er nicht ernst genommen, immer wieder mal als "blöde Kuh" oder Ähnliches beschimpft.
Auf eine Beförderung wartete der Schutzpolizist seit langem. Bei seiner Umsetzung auf die Uhlenhorst wurde der bis dato stellvertretende Dienstgruppenleiter sogar wieder zum Streifenwagenfahren beordert.
Innensenator Ronald Schill hat Wolfgang S. nur Stunden nach dem Vorfall auf der Uhlenhorst getroffen - zufällig, beim traditionellen Besuch des Senators an Heiligabend auf Hamburger Polizeiwachen. Seit diesem etwa fünfminütigen Gespräch unter vier Augen stellt sich Schill anscheinend bedingungslos vor den Beamten - obwohl er, wie Schill gegenüber dem ermittelnden Staatsanwalt aussagte, mit dem Betroffenen kein Wort über den Ablauf des Geschehens gesprochen hatte.
Selbst Bedenken des an Weihnachten Dienst habenden Vize-Polizeipräsidenten Richard Peters (60), der bis zum Mittag des ersten Weihnachtsfeiertages ein halbes Dutzend Mal mit der Leitung der Innenbehörde telefonierte, konnten Schill nicht beeindrucken. Der Chef des Landeskriminalamts, Reinhard Chedor (50), erfuhr von dem Fall erst am Tag darauf - aus dem Radio.
Per Fax wurde der Polizei-Pressestelle aus der Innenbehörde am ersten Weihnachstfeiertag diktiert, wie die Pressemitteilung auszusehen habe. Entscheidender Satz: "Nach derzeitigem kriminalpolizeilichen Ermittlungsstand wird von einer Notwehrlage ausgegangen." Das heißt: Der Beamte hatte angeblich bei objektiver Betrachtung des Falls die Berechtigung, sich zu verteidigen.
"Wir gehen prinzipiell erst einmal davon aus, dass unsere Beamten korrekt handeln", sagte ein Sprecher der Innenbehörde noch Anfang Mai. Konsequenz: Bis die Schuld des Beamten erwiesen sei, stehe, anders als unter der Vorgängerregierung, sogar einer Beförderung prinzipiell nichts im Wege.
erschienen am 30. Jun 2003 in Hamburg
Hamburger Abendblatt Lokales 1.7.2003 10:20
Dienstag, 1. Juli 2003
Hamburg
SPD und GAL wollen objektive Untersuchung
Die SPD- und die GAL-Bürgerschaftsfraktionen fordern den Senat auf, eine objektive Untersuchung des Polizeivorfalls an Heiligabend 2002 auf der Uhlenhorst zu ermöglichen. Wie berichtet, war bei dem Einsatz ein Einbrecher unter fragwürdigen Umständen von einem Polizisten erschossen worden. Die Ermittler dürften nicht politisch beeinflusst werden, so GAL-Vizefraktionschef Christian Maaß (30). "Innensenator Ronald Schill hatte sich bereits öffentlich auf Notwehr festgelegt, bevor die Ermittlungen überhaupt begonnen hatten", so Maaß. Auch SPD-Innenexperte Michael Neumann (33) forderte rückhaltlose Aufklärung, um die Polizei insgesamt vor Misskredit zu bewahren. cd
erschienen am 1. Jul 2003 in Hamburg
Angeklagte im Polizeiskandalprozess bestätigen Gewalt
erstellt 11:04h, aktualisiert 18:01h
Köln - Im Kölner Polizeiskandalprozess um den Tod eines Festgenommenen haben angeklagte Polizisten massive Gewaltanwendung gegen den 31 Jahre alten Mann eingeräumt. Sie begründeten das zum Auftakt des Prozesses am Donnerstag mit der heftigen Gegenwehr bei der Festnahme des Mannes. Schuldhaftes Verhalten gestand keiner der sechs Angeklagten ein. Die Körperverletzung sei ein Tatbestand, sagte einer der Verteidiger. "Jetzt muss geprüft werden, in wie weit die Schläge gerechtfertigt waren."
Laut Anklage starb der Mann an den Folgen der Verletzungen, die die Polizisten ihm im Mai vergangenen Jahres zugefügt hatten. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Zu dem Prozess sind mehr als 60 Zeugen geladen.
Am Abend des 11. Mai 2002 spielten sich dramatische Szenen ab. In einer Wohnung in der Kölner Innenstadt, wo der 31-jährige bei seiner Mutter wohnte, hörten Nachbarn einen Streit und alarmierten die Polizei. Der Mann habe sich heftig gewehrt, sagten die Polizisten aus. Die Situation sei "absolut beängstigend" gewesen. Unter anderem befürchteten die Polizisten, der Mann können sie beißen oder auf andere Weise verletzen. Sie fesselten ihn an Händen und Füßen.
Vier Beamte trugen den Mann fünf Etagen durch das Treppenhaus nach draußen. Dabei seien sie wegen der Gegenwehr des Mannes bis zu sechs Mal gestürzt. Ein Polizist sagte, nach seiner Meinung seien die schweren Verletzungen des Mannes durch die Stürze entstanden. Auch auf der Wache ging die Gewalt gegen den Mann weiter. In einer Sicherheitsschleuse und in einer Zelle wurde er nach Angabe mehrerer Angeklagter geschlagen. Auf dem Boden war eine Blutspur zu sehen. In der Nacht war der Festgenommene in einer Klinik ins Koma gefallen und zwei Wochen später gestorben.
Am ersten Prozesstag wurde deutlich, dass die Angeklagten in der Gewalt keine Misshandlungen sahen, sondern sie als notwendig darstellten. "Alle die Schläge, die ich gesehen habe, waren meines Erachtens absolut gerechtfertigt", sagte ein 28 Jahre alter Angeklagter. Ein 27 Jahre alter Polizist sagte, er habe dem Mann einen Stoß in die Rippen versetzt. Er habe sich Gedanken darüber gemacht, ob er dazu beigetragen habe, dass der Mann später das Bewusstsein verlor. Die Schläge seien aber wegen des Widerstandes nötig gewesen. "Es ärgert mich, dass ich ihn schlagen musste."
Nach einem Gutachten der Kölner Rechtsmedizin verursachte die Gewaltanwendung der Polizisten keine tödlichen Verletzungen. Todesursache sei ein durch Herzstillstand hervorgerufenes Hirnödem. Ein zweites Gutachten berücksichtigte, dass der Mann extrem erregt war, was durch eine akute schizophrene Psychose verstärkt worden sei. Der Musiker und Handwerker litt an einer Thrombose und hatte an dem Abend Drogen genommen. Das zweite Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass "polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich für den Tod" des Festgenommenen gewesen sein könnten.
Im Prozess verweigerte einer der sechs Angeklagten die Aussage. Vier Polizisten bestätigten die Schläge, während ein 40 Jahre alter Beamter angab, er habe weder geschlagen noch Misshandlungen gesehen. Einer der Angeklagten beschuldigte einen der Hauptbelastungszeugen schwer. Dieser habe auch selbst geschlagen.
Bei der Kölner Polizei hatte der Skandal Konsequenzen. Ein Frühwarnsystem soll helfen, auffällige Beamte rechtzeitig zu erkennen. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte dem WDR: "Wir bemühen uns immer, die Aufklärung voranzutreiben, weil wir wissen, welchen Imageschaden die Polizei hat, wenn derartige Fälle nicht aufgeklärt werden." (dpa)
Kölner Stadt-Anzeiger Lokales 26.6.2003 16:45
Hintergrund: Polizeiskandal in Köln kein Einzelfall
erstellt 13:09h
Hamburg (dpa/lnw) - Ähnlich wie beim Polizeiskandal in Köln machen immer wieder Übergriffe einzelner Beamter oder entsprechende Anschuldigungen Schlagzeilen. Einige Fälle der vergangenen Jahre: - 1992: Ein Polizist in Kiel misshandelt einen Ausländer, der sich nicht ausweisen kann, in der Zelle mit einem Gürtel. Dann hält er ihm die Dienstpistole an den Kopf und ruft: "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus! Wir Polizisten sind alle Faschisten, das sollst Du Dir merken." Der Beamte wird suspendiert und kommt vor Gericht: 20 Monate Haft auf Bewährung und 9800 Mark (rund 5000 Euro) Geldstrafe.
- 1993: Zwei Kriminalbeamte aus dem niedersächsischen Soltau fesseln nach einer Durchsuchung einen 24 Jahre alten Asylbewerber, fahren in einen Wald und schlagen und treten ihn. Ein Gericht verurteilt die Beamten zu sieben beziehungsweise sechs Monaten Haft auf Bewährung.
- 1996: Ein Gericht verurteilt drei Frankfurter Bereitschafts- Polizisten wegen Aussageerpressung, Körperverletzung im Amt sowie Bedrohung zu Haftstrafen bis drei Jahren. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Beamten drei vorübergehend festgenommene Ausländer mit Schlägen und Fußtritten misshandelt, um sie zu Aussagen über mutmaßliche Drogendelikte zu zwingen. Dabei habe ein 24 Jahre alter Beamter einem Festgenommenen die Dienstpistole in den Mund gesteckt.
- 2000: Zwei Bahnpolizisten werden nach einem Übergriff gegen einen Ingenieur zu Bewährungsstrafen von je sechs Monaten und Geldbußen verurteilt. Sie hatten den Fahrgast auf der Wache des Frankfurter Hauptbahnhofs mit Schlägen und Tritten traktiert. Zuvor hatten sie ihn wegen "Störung des Bahnbetriebs" festgenommen: Er saß mit einer Bierdose auf dem Kasten, in dem Zugschilder aufbewahrt wurden.
http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1056469125872
Karlsruher Nachrichtenmagazin Politik 26.6.2003 16:30
Freie Presse Politik 26.6.2003 16:20
Kölner Prügelskandal: Sechs Polizisten vor Gericht
Beamte sollen 31-Jährigen auf Wache misshandelt haben
Gut ein Jahr nach Bekanntwerden des Kölner Polizeiskandals müssen sich sechs Polizisten wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Die Beamten im Alter zwischen 25 und 42 Jahren sollen im Mai 2002 einen 31-Jährigen so schwer misshandelt haben, dass er ins Koma fiel und knapp zwei Wochen später starb. In ersten Aussagen vor Gericht verwiesen mehrere Beschuldigte auf die "heftige Gegenwehr" des Opfers bei dessen Festnahme, der sie mit legitimer körperlicher Gewaltanwendung begegnet seien.
Bei dem Opfer Stephan N. handelte es sich um einen mutmaßlich psychisch kranken Drogenkonsumenten, der während des Polizeieinsatzes an einer akuten Psychose gelitten haben soll. Zum Auftakt der Verhandlung warf die Staatsanwältin Kirsten Malitz den Angeklagten vor, sie hätten N. "als Amtsträger" körperlich misshandelt. Die Polizisten sollen das gefesselte Opfer am 11. Mai 2002 in der Wache am Kölner Eigelstein brutal geschlagen und getreten haben. Der Mann war am 24. Mai 2002 gestorben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.
Der Fall hatte vor einem Jahr bundesweites Aufsehen erregt. Die Polizisten hatte den 31-Jährigen in der Wohnung seiner Mutter am Rand der Kölner Innenstadt festgenommen, nachdem sich Nachbarn über einen lautstarken Streit auf der Etage beschwert hatten. Der angeklagte Polizeibeamte Lars D. sagte vor Gericht, N. habe sich bei seiner Festnahme und später auf Wache "heftig gewehrt" und versucht, nach ihm zu treten. Um diesen Angriff abzuwehren, habe er N. "einen Faustschlag auf die kurze Rippe" versetzen müssen.
Der ebenfalls angeklagte Lars S. äußerte die Vermutung, die später bei N. festgestellten Verletzungen könnten durch mehrere Stürze bei dessen Festnahme entstanden sein. Überraschend beschuldigte S. zudem den Polizisten, der wegen der mutmaßlichen Übergriffe Anzeige erstattet hatte. Nach seiner Kenntnis habe dieser Beamte N. selbst mehrfach geschlagen, sagte S. aus.
Das Gericht wird nun zu klären haben, ob der Tod des Kölners Folge der angeblichen Misshandlungen war. Sollte die Kammer dies bejahen, drohen den Beamten zwischen drei und 15 Jahren Haft. Für den Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage bis Ende Juli anberaumt. Rund 60 Zeugen sollen aussagen. (c) Copyright von AFP. (afp) 26.6.2003
Westfälische Rundschau Vermischtes 26.6.2003 15:20
Donnerstag, 26.06.2003
Prozess um Kölner Polizeiskandal beginnt
Köln (dpa/lnw) - Mehr als ein Jahr nach dem Kölner Polizeiskandal beginnt heute (Donnerstag) vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen sechs Polizisten. Am 11. Mai 2002 sollen sie in einer Kölner Polizeiwache einen 31-jährigen Mann krankenhausreif geschlagen haben. Nach zweiwöchigem Koma war der Mann gestorben. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen die Polizisten im Alter von 25 bis 35 Jahren Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.
26.06.2003 dpa Copyright: Westfälische Rundschau
Rheinpfalz Online Politik 26.6.2003 14:38
Kölner Prügelskandal: Sechs Polizisten vor Gericht
Gut ein Jahr nach Bekanntwerden des Kölner Polizeiskandals hat vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen sechs Polizisten begonnen. Zum Auftakt der Verhandlung warf die Staatsanwältin Kirsten Malitz den Angeklagten im Alter zwischen 25 und 35 Jahren gefährliche Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor. Die Polizisten sollen am 11. Mai 2002 in der Wache am Kölner Eigelstein einen 31-jährigen Kölner geschlagen und getreten haben. Der Mann war anschließend im Krankenhaus ins Koma gefallen und knapp zwei Wochen später gestorben.
Das Gericht wird nun zu klären haben, ob der Tod des Kölners Folge der angeblichen Misshandlungen war. Die Polizisten hatte den 31-Jährigen in der Wohnung seiner Mutter festgenommen, nachdem sich Nachbarn über einen lautstarken Streit auf der Etage beschwert hatten. Einer der Beschuldigten sagte dazu, der Mann habe sich bei seiner Festnahme und später auf Wache "heftig gewehrt" und versucht, nach ihm zu treten.
Um diesen Angriff abzuwehren, habe er dem Festgenommenen "einen Faustschlag auf die kurze Rippe" versetzen müssen. Von weiteren Misshandlungen des Mannes durch andere Beamte habe er "nichts mitbekommen", sagte der 27-jährige Angeklagte. Insgesamt fünf Angeklagte kündigten Stellungnahmen zu den Vorwürfen an. Der Sechste will sich bislang nicht äußern.
afp, Donnerstag, 26. Jun , 11:39 Uhr
Neue Ruhr Zeitung Lokales 26.6.2003 8:18
Mittwoch, 25.06.2003
Tödliches Empfangskommando?
KRIMINALITÄT / Von heute an stehen sechs Polizisten der Kölner Wache Eigelstein wegen Körperverletzung vor Gericht.
KÖLN. Die Wache Eigelstein im Norden der Kölner Altstadt. Eine ganz normale Polizei-Inspektion. In der Kneipe nebenan wird Dom Kölsch ausgeschenkt. Einsatzfahrzeuge parken vor der Tür an der Maximinenstraße. Es ist kein schöne Gegend von Köln. Es ist der Hinterausgang des Hauptbahnhofs. Prostitution, Drogen, Obdachlose.
Die Wache Eigelstein ist auch der unrühmliche Schauplatz eines der möglicherweise größten Polizei-Skandale in Deutschland geworden. Hier soll ein 31-jähriger Randalierer derart misshandelt worden sein, dass er ins Koma fiel und zwei Wochen später starb. Ab heute wird sechs beschuldigten Beamten (25 bis 35 Jahre alt) vor dem Landgericht Köln der Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge gemacht.
Anruf der Nachbarin
Köln, der 11. Mai 2002. Es ist ein Samstagabend, 21.50 Uhr, wie immer an einem Wochenende ist viel los. Ein Notruf erreicht die Wache. Eine Frau ist am Telefon. Sie berichtet, dass in der Nachbarwohnung an der Roonstraße Sohn und Mutter aneinandergeraten sind; sie mache sich Sorgen um die Mutter, sagt die Frau noch.
Ein Streifenwagen wird losgeschickt. Als die Beamten an der fraglichen Wohnungstür klopfen, schreit der Sohn nur nach draußen: "Verschwindet." Was die Polizisten natürlich nicht tun. Sie brechen die Türe auf, was den Randalierer vollends zum Ausrasten bringt. Mit einem Stock zerschlägt Stephan N. zwei Glastüren, er spuckt, er beißt, er schlägt um sich. Wie man erst später erfährt, leidet der 31-Jährige unter einer schizophrenen Psychose, die Erregungszustände bei ihm erheblich verstärkt, er nimmt zudem wegen Thrombosegefahr blutverdünnende Mittel, und N. steht auch unter Cannabis-Einfluss.
Die Mutter behauptet zwar, auf den Gesundheitszustand ihres Sohnes hingewiesen zu haben. Aber ob die Polizisten das in der Hektik zur Kenntnis genommen haben, ist auch so eine zentrale Frage, die das Gericht wird klären müssen. Die Polizisten handeln jedenfalls rigoros. Mit Pfefferspray und Verstärkung gelingt es ihnen, den Mann zu überwältigen und ihm Handfesseln anzulegen. Dabei erleidet er bereits Prellungen und Blutergüsse.
25 Minuten auf der Wache
Die Beamten bringen den Randalierer mit ihrem Einsatzfahrzeug zur Wache. Der Schichtleiter ruft bei der Ankunft "Empfangskommando" - eine Floskel für eine schwierige Einlieferung. Was in der Sicherheitsschleuse dann genau passiert ist, ist strittig.
Klar ist: Stephan N. hielt sich etwa 25 Minuten in der Wache "Eigelstein" auf, ehe er mit dem Krankenwagen und Blaulicht zur Blutprobe in ein Krankenhaus gebracht wurde. Er war gefesselt. Und wenn man den Zeugen glauben darf, lag er am Boden auf dem Bauch.
Die sechs Polizisten sollen sich vor ihm aufgestellt, ihn getreten und geschlagen haben. Am Kopf, am Körper, an Armen und Beinen. Mehrere Beamten hätten den Wehrlosen dann an den Füßen gepackt und in eine Zelle geschleift. Dort hätten vier Polizisten weiter auf ihn eingeschlagen. Später ist von einem frischen Bluterguss im Gesicht die Rede, der die Form eines Stiefelabdrucks habe.
Ungeklärt ist nach wie vor, ob die Prügelorgie dazu führte, dass Stephan N. ein Hirnödem mit folgendem Herzstillstand erlitt. Da gibt es den Heidelberger Fachmann Prof. Ingo Pedal, der unlängst zu dem Schluss kam, dass polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich gewesen sein könnten. Die Kölner Rechtsmedizin hingegen betonte in ihrem ersten Gutachten, die Polizeigewalt habe nicht zu tödlichen Verletzungen geführt.
Wachleiter zwangsversetzt
Der Vorfall hatte rasch Folgen. Der Leiter der Wache wurde in eine andere Polizeiinspektion zwangsversetzt. Er war vor allem deshalb in die Kritik geraten, weil er einem der Beamten, die jetzt als Hauptbeschuldigte gelten, mehrfach gute Bewertungen ausgestellt hatte. Zeitweise wurde sogar gegen 13 Beamte ermittelt, gegen zwei von ihnen wegen unterlassener Hilfeleistung.
Und: Heraus kam, dass Beamte der Wache "Eigelstein" durchaus nicht zum ersten Mal durch besonders rabiates Eingreifen auffielen. Binnen drei Jahren, so berichtete der Landesinnenminister später in einer kleinen Anfrage der Grünen im Landtag, hatten sich auf den Schreibtischen der Strafverfolger insgesamt 36 Verfahren gegen Beamte dieser Inspektion angesammelt. 21-mal ging es um Körperverletzung. Der Name eines der Hauptbeschuldigten, Lars S., findet sich gleich zwölfmal in den Akten. (NRZ)
25.06.2003 MICHAEL MINHOLZ Copyright: Neue Ruhr/Rhein Zeitung NRZ
Donnerstag, 26.06.2003
Warum sagte keiner: Schluss!
PROZESS II / In Köln begann der Prozess gegen Polizisten, deren Prügel möglicherweise zum Tod eines Festgenommenen führten. Der Bruder sagt: "Meine Mutter hört ihn noch jede Nacht schreien."
KÖLN. Bernd N. sitzt auf der Nebenklägerbank und blättert kopfschüttelnd in den Akten, während die Angeklagten ihre Versionen auftischen. Er könne fast mitlesen, sagt er in einer Verhandlungspause, was die sechs angeklagten Polizisten schon in ihren Verhören zu Protokoll gaben. Laut Staatsanwaltschaft haben diese Männer seinen Bruder Stephan am 11. Mai 2002 in der Kölner Polizeiwache Eigelstein krankenhausreif geschlagen. Er fiel noch in der Nacht ins Koma, starb zwei Wochen darauf.
Jetzt hört Bernd N., wie einer der Angeklagten sagt: "Ich hatte nach heutiger Sicht keine andere Wahl, als Gewalt anzuwenden." Bei solchen Worten, betont Bernd N., müsse er tief durchatmen. Seine Mutter, in deren Wohnung der Bruder randalierte und damit den Polizeieinsatz auslöste, sei seit dem Vorfall "wirklich sehr krank. Sie schläft kaum, und sie hört ihn noch jede Nacht schreien."
Von den Angeklagten mögen vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts nur drei aussagen. Es kommt wenig dabei heraus. Als der Richter nach uniformierten Tätern fragt, verblasst die Erinnerung. Er sei im Waschraum gewesen, sagt ein Angeklagter. Der andere betont, er habe seine Brille gerade nicht aufgehabt. Oder Spuren von Pfefferspray trübten das Sehvermögen. Einer der Kollegen, die die mutmaßliche Gewaltorgie anzeigten, wird hingegen plötzlich schwer belastet: Er habe gehört, dass dieser selber mehrfach auf Stephan N. eingeschlagen haben soll, berichtet ein Polizist.
Auf die Treppe gefallen
Wie es zu den Blutungen des Opfers gekommen sei, will der Richter wissen. Der Randalierer sei bei dem Abtransport ob seiner 106 Kilo Gewicht mehrfach auf die Treppe gefallen. Der habe ja auch blutverdünnende Mittel genommen, heißt es weiter. Ansonsten Schweigen, Rätseln, Achselzucken - auch zu der Blutspur, die sich von der Sicherheitsschleuse der Wache bis zur Zelle zog, in die N. gebracht wurde.
Und wie steht es mit eigenen Taten? "Ich war in der Zelle", berichtet beispielsweise ein 28-jähriger Angeklagter. "Er lag zwar gefesselt da. Aber er beschimpfte mich und wollte mich treten. Da habe ich ihm einen Fauststoß in die kurze Rippe gegeben, um den Angriff abzuwehren." Ein anderer erklärt: "Es war kein Schlag dabei, der nicht rechtmäßig war. Und wenn er losgemacht worden wäre, hätte er bestimmt einen von uns umgebracht."
Bitteres Gelächter schallt bei diesen Sätzen aus dem Publikum. Der Einsatz "Roonstraße" war für die Beamten offenbar so bizarr wie beängstigend: Stephan N. sei total ausgerastet. Er habe sie hasserfüllt angesehen, bespuckt, mit dem Hockeyschläger Inventar zertrümmert, keine Schmerz-Reaktion auf das eingesetzte Pfefferspray gezeigt. Und immer wieder habe er geschrien, er sei Jesus. Die Mutter habe währenddessen auf dem Sofa gesessen und Fernsehen geguckt.
Stephan N. war trotz seines Kolossformates das Nesthäkchen, das zu Hause wohnte und mit der Mutter wegen eines möglichen Auszuges in Streit geraten war. Sein Bruder sagt auf dem Gerichtsflur, Stephan sei ein Dickkopf gewesen, bei dem auf Druck "gar nix ging". Er berichtet von dessen Selbstmordversuch vor zehn Jahren und Schizophrenieschüben. Vor allem ist es ihm unbegreiflich, warum nicht irgendwann irgendjemand in jener Nacht auf der Wache zu den Kollegen gesagt hat: "Jetzt ist aber mal Schluss."
Seine Mutter, sagt Bernd N., tue sich den Prozess nicht an. Nur einmal wird sie in den Saal 210 kommen müssen. Am kommenden Montag ist sie als Zeugin geladen.
(NRZ) 26.06.2003 MICHAEL MINHOLZ Copyright: Neue Ruhr/Rhein Zeitung NRZ
Mittwoch, 25.06.2003
DAS KURZ-INTERVIEW "Die Respektlosigkeit wächst"
Zum Auftakt des Kölner Prozesses sprach die NRZ mit Konrad Freiberg, dem Chef der Gewerkschaft der Polizei.
NRZ: Hatte der Vorfall für den Arbeitsalltag deutscher Polizisten Folgen?
Freiberg: Nach solchen Vorfällen leiden vor allem die uniformierten Kolleginnen und Kollegen unter dem Ansehens- und Vertrauensverlust. Oft zerstören wenige, was viele mühsam jahrelang aufgebaut haben.
NRZ: Gehört es zur Ausbildung von Polizisten, mit eigenen Aggressionen fertig zu werden?
Freiberg: Das kann nicht in der Ausbildung gelernt werden, sondern ist ein täglicher Prozess. Die Gewaltbereitschaft auch gegenüber Polizeibeamten nimmt zu, ihre Anordnungen selbst bei Kleinigkeiten werden selten widerspruchslos hingenommen. Die Respektlosigkeit wächst. Das entschuldigt die Vorfälle in Köln nicht, sollte aber aufrütteln. Im Rahmen einer ständigen Fortbildung erhalten in NRW die Kollegen Unterstützung durch spezielle Seminare.
NRZ: Ist die Zahl der Übergriffe auf deutschen Polizeiwachen angestiegen?
Freiberg: Nein. Es sind und bleiben bedauerliche Einzelfälle. Gestiegen ist allerdings die Zahl der Angriffe auf Polizisten.Seit dem Jahr 1945 bis zum heutigen Tage sind 386 Polizistinnen und Polizisten durch Rechtsbrecher getötet worden. Die Polizeiführungsakademie (PFA) in Münster-Hiltrup ermittelte, dass rund 700 Beamtinnen und Beamte pro Jahr im Dienst so schwer verletzt werden, dass sie mehr als sieben Tage dienstunfähig sind. Dies ist natürlich nur die Spitze des Eisberges. Die Masse der Fälle bleibt dabei wohl unerfasst, da meist unter sieben Tage krank geschrieben wird. (Mi/NRZ)
25.06.2003 Copyright: Neue Ruhr/Rhein Zeitung NRZ
Mit Faustschlägen "ruhig gestellt"
Kölner Polizistenprozess: Die Angeklagten nennen ihre Schläge "gerechtfertigt"
KÖLN taz Ins Rollen kam der Prozess durch zwei Polizisten. Nachdem die beiden Beamten mehrere Kollegen wegen Misshandlungen angezeigt hatten, müssen sich nun die sechs Beschuldigten wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Männer sind angeklagt, am 11. Mai 2002 den 31-jährigen Stephan N. bei einer Festnahme derart misshandelt zu haben, dass er in ein Koma fiel, aus dem er nicht mehr erwachte.
Eine Nachbarin hatte die Polizei wegen Ruhestörung gerufen. Weil sich N., der bei seiner Mutter lebte, weigerte, die Tür zu öffnen, verschafften sich die Beamten mit Gewalt Zutritt. Die Angeklagten beschrieben N. gestern als "Randalierer", der höchst erregt und hysterisch gewesen sei. Weil er Einwegspritzen gesehen hatte, so einer der Beamten, habe er geglaubt, N. sei drogenabhängig. Auf die Idee, es mit einem psychisch kranken Menschen zu tun zu haben, so ergab eine Frage des Richters, kamen die Beamten nicht. Dabei sagten zwei von ihnen gestern aus, dass sich N. mehrfach "wirr" geäußert habe: "Ich bin Jesus, ich mache euch fertig."
Die Beamten versuchten, den thrombosekranken Mann mit Faustschlägen "ruhig zu stellen". Mit größter Gewaltanwendung trugen sie den Gefesselten aus der Wohnung. Mehrere Angeklagte sagten gestern aus, dass ihnen N. im Treppenhaus mehrfach "entglitt". Auf der Eigelsteinwache kündigten sie ihr Eintreffen mit dem Wunsch nach einem "Empfangskommando" an. Auf der Wache wurde N., der inzwischen stark blutete, weiter brutal geschlagen. Ein Beamter gab an, das Tun seiner Kollegen "nicht bewusst wahrgenommen" zu haben, weil er seine Brille nicht trug. "Die brauche ich nur zum Autofahren und wenn ich etwas genau sehen muss." Und: Alle Schläge seien "gerechtfertigt" gewesen. Bei einer gewaltsam durchgeführten Blutentnahme fiel N. ins Koma. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. " BARBARA BOLLWAHN
taz Nr. 7089 vom 27.6.2003, Seite 7, 65 Zeilen (TAZ-Bericht), BARBARA BOLLWAHN
Acht Polizisten vor Gericht
Köln/Stralsund - Insgesamt acht Polizisten müssen sich seit gestern wegen des Todes zweier Männer vor Gericht in Köln und Stralsund verantworten. Sechs Beamten in Köln wird vorgeworfen, im Mai 2002 einen 31-Jährigen verprügelt zu haben. Der Mann fiel ins Koma und starb knapp zwei Wochen später. In Stralsund sollen zwei Polizisten einen betrunkenen Obdachlosen im Winter außerhalb der Stadt ausgesetzt zu haben. Er erfror. Die Beamten rechtfertigten ihr Vorgehen damit, es sei "übliche Praxis" bei der Polizei. Den Beschuldigten in Köln wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Die Angeklagten sagten am ersten Prozesstag zum Teil ausführlich aus. Einige wollten nicht ausschließen, dass der 31-Jährige geschlagen worden sei. Einer der Beschuldigten gab einen Faustschlag gegen das Jochbein des Mannes "als Schocktherapie zur Beruhigung" zu. Nur ein Beamter, der damalige Wachführer, äußerte Bedauern über den Tod des Mannes.
Berliner Morgenpost, vom: 27.06.2003
Angeklagte im Polizeiskandalprozess bestätigen Gewalt
erstellt 26.06.03, 11:04h, aktualisiert 18:01h
Köln - Im Kölner Polizeiskandalprozess um den Tod eines Festgenommenen haben angeklagte Polizisten massive Gewaltanwendung gegen den 31 Jahre alten Mann eingeräumt. Sie begründeten das zum Auftakt des Prozesses am Donnerstag mit der heftigen Gegenwehr bei der Festnahme des Mannes. Schuldhaftes Verhalten gestand keiner der sechs Angeklagten ein. Die Körperverletzung sei ein Tatbestand, sagte einer der Verteidiger. "Jetzt muss geprüft werden, in wie weit die Schläge gerechtfertigt waren."
Laut Anklage starb der Mann an den Folgen der Verletzungen, die die Polizisten ihm im Mai vergangenen Jahres zugefügt hatten. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Zu dem Prozess sind mehr als 60 Zeugen geladen.
Am Abend des 11. Mai 2002 spielten sich dramatische Szenen ab. In einer Wohnung in der Kölner Innenstadt, wo der 31-jährige bei seiner Mutter wohnte, hörten Nachbarn einen Streit und alarmierten die Polizei. Der Mann habe sich heftig gewehrt, sagten die Polizisten aus. Die Situation sei "absolut beängstigend" gewesen. Unter anderem befürchteten die Polizisten, der Mann können sie beißen oder auf andere Weise verletzen. Sie fesselten ihn an Händen und Füßen.
Vier Beamte trugen den Mann fünf Etagen durch das Treppenhaus nach draußen. Dabei seien sie wegen der Gegenwehr des Mannes bis zu sechs Mal gestürzt. Ein Polizist sagte, nach seiner Meinung seien die schweren Verletzungen des Mannes durch die Stürze entstanden. Auch auf der Wache ging die Gewalt gegen den Mann weiter. In einer Sicherheitsschleuse und in einer Zelle wurde er nach Angabe mehrerer Angeklagter geschlagen. Auf dem Boden war eine Blutspur zu sehen. In der Nacht war der Festgenommene in einer Klinik ins Koma gefallen und zwei Wochen später gestorben.
Am ersten Prozesstag wurde deutlich, dass die Angeklagten in der Gewalt keine Misshandlungen sahen, sondern sie als notwendig darstellten. "Alle die Schläge, die ich gesehen habe, waren meines Erachtens absolut gerechtfertigt", sagte ein 28 Jahre alter Angeklagter. Ein 27 Jahre alter Polizist sagte, er habe dem Mann einen Stoß in die Rippen versetzt. Er habe sich Gedanken darüber gemacht, ob er dazu beigetragen habe, dass der Mann später das Bewusstsein verlor. Die Schläge seien aber wegen des Widerstandes nötig gewesen. "Es ärgert mich, dass ich ihn schlagen musste."
Nach einem Gutachten der Kölner Rechtsmedizin verursachte die Gewaltanwendung der Polizisten keine tödlichen Verletzungen. Todesursache sei ein durch Herzstillstand hervorgerufenes Hirnödem. Ein zweites Gutachten berücksichtigte, dass der Mann extrem erregt war, was durch eine akute schizophrene Psychose verstärkt worden sei. Der Musiker und Handwerker litt an einer Thrombose und hatte an dem Abend Drogen genommen. Das zweite Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass "polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich für den Tod" des Festgenommenen gewesen sein könnten.
Im Prozess verweigerte einer der sechs Angeklagten die Aussage. Vier Polizisten bestätigten die Schläge, während ein 40 Jahre alter Beamter angab, er habe weder geschlagen noch Misshandlungen gesehen. Einer der Angeklagten beschuldigte einen der Hauptbelastungszeugen schwer. Dieser habe auch selbst geschlagen.
Bei der Kölner Polizei hatte der Skandal Konsequenzen. Ein Frühwarnsystem soll helfen, auffällige Beamte rechtzeitig zu erkennen. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte dem WDR: "Wir bemühen uns immer, die Aufklärung voranzutreiben, weil wir wissen, welchen Imageschaden die Polizei hat, wenn derartige Fälle nicht aufgeklärt werden." (dpa)
Aachener Nachrichten Politik 1.7.2003 12:4
Aussage im Prozess um Kölner Polizeiskandal
Mutter verteidigt Sohn
Köln (an-o/dpa) - Im Prozess um den Kölner Polizeiskandal hat die Mutter des gestorbenen Mannes den angeklagten sechs Polizisten vorgeworfen, sie seien ohne Grund mit Gewalt vorgegangen.
Ihr Sohn "war ein friedlicher Mensch, der niemandem etwas zu Leide tun konnte", sagte die 65 Jahre alte Frau gestern vor dem Kölner Landgericht. Er habe zwar mit einem Baseballschläger Glastüren zertrümmert, nicht jedoch die Polizisten angegriffen. Dagegen hatte zuvor ein Ermittler dem Gericht geschildert, der Festgenommene habe sich "bestialisch" gewehrt.
Der 31-Jährige war im Mai vergangenen Jahres gestorben, nachdem Polizisten ihn aus der Wohnung geholt und auf der Wache geschlagen hatten. Eine Nachbarin hatte die Polizei gerufen, weil es zwischen der Mutter und ihrem Sohn einen lautstarken Streit gegeben habe.
Kölner Stadt-Anzeiger Lokales 1.7.2003 7:34
"Dann haben sie ihn geschlagen"
VON AXEL SPILCKER, 06:16h
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um die Prügelaffäre auf der Polizeiwache Eigelstein sagte die Mutter des laut Anklage durch Polizisten misshandelten Stephan Neisius aus.
Wenn Gertrud Neisius von ihrem Sohn spricht, schwingt Stolz in der Stimme mit. Ein Polizist allein hätte den Stephan nicht geschafft, betont sie am Montag im Prozess um die Prügelaffäre auf der Polizeiwache Eigelstein. Vor den Augen der 65-jährigen Hausfrau hatten gleich mehrere Beamte ihren Sohn am Abend des 11. Mai 2002 aus seinem Zimmer gezerrt, zu Boden geworfen und ihn "wie ein Paket" zusammengeschnürt. "Dabei haben sie ihn geschlagen, wo es gerade passte", sagt die Mutter im Zeugenstand.
Gefasst schildert Gertrud Neisius die Einzelheiten der Festnahme ihres Sohns, der laut Anklage auf der Wache Eigelstein schwer misshandelt worden sein soll. Anschließend war er während der Blutabnahme im Marienhospital ins Koma gefallen und zwei Wochen später gestorben. "Er war ein friedlicher, niemals aggressiver Mensch, der niemandem etwas zu Leide tun konnte", berichtet die Mutter. Wenige Tage vor der Polizeiaktion habe er sich jedoch aus unerklärlichen Gründen verändert. Er habe sich zurückgezogen, sei ablehnend und aufbrausend gewesen.
Ähnliches hatte die Mutter schon einmal bei dem jüngsten ihrer drei Kinder erlebt. Wie ausgewechselt sei der früher sehr sportliche Sohn von einer Südfrankreich-Reise zurückgekehrt. Ihr Sohn habe unter paranoiden Angstzuständen gelitten und selbst seine Angehörigen mitunter nicht mehr erkannt. Er sei kaum ansprechbar gewesen und habe zuweilen gereizt reagiert. Ein Aufenthalt im Landeskrankenhaus Merheim 1990, so sagte seine Mutter weiter aus, habe die Situation noch verschlimmert: "Die vielen Medikamente und Spritzen - er konnte keine Musik mehr machen, ja noch nicht mal mehr ein richtiges Buch lesen."
Wieder zu Hause stürzte er sich vom Balkon der mütterlichen Wohnung im siebten Stockwerk. Wie durch ein Wunder überlebte er den Selbstmordversuch. Zu schaffen machten ihm fortan die Folgen seiner schweren Fußgelenksverletzungen. "Da er nicht mehr lange stehen konnte, hatten ihm die Ärzte verboten, weiter als Schreiner zu arbeiten." Zuweilen habe man sich gestritten, berichtet die Mutter, weil ihr Junge es noch einmal versuchen wollte.
In den letzten Monaten seines Lebens litt Stephan Neisius unter einer Thrombose und musste das blutverdünnende Mittel Marcumar einnehmen. An jenem Mai-Nachmittag entwickelte der Sohn im Gespräch mit der Mutter große Pläne. Musikerkollegen hätten ihn bei einem Auftritt im Gebäude 9 in Deutz gesehen und nach London eingeladen, um Aufnahmen zu machen. In der Wohnung soll es etwas lauter geworden sein. In Sorge um die Mutter rief eine Nachbarin die Polizei.
Als die Beamten erschienen, habe sich die Situation längst wieder beruhigt. "Mein Junge hätte mich nie angefasst", betont Gertrud Neisius. Er habe ihr aber verboten, den Polizisten die Tür zu öffnen. Als diese die Tür aufbrachen, habe er sich zurückgezogen. Er zertrümmerte mit einem Hockeyschläger Glasscheiben. Dann wurde er aus dem Zimmer geholt, gefesselt und geschlagen. Hilflos habe sie alles mitansehen müssen, wie ihr Sohn schrie: "Mutti, Mutti, was machen die mit mir - die schlagen mich noch tot."
Der Leiter der ermittelnden Mordkommission berichtet, den Schilderungen der eingesetzten Beamten zufolge hätte sich der Festgenommene "bestialisch" gewehrt. Auch der Hausarzt beschreibt seinen Patienten als aufbrausend und auffällig. Verteidiger zweifeln ebenso an dem friedlichen Bild, das die Mutter von ihrem Sohn zeichnet. Sie zitieren aus der Ermittlungsakte Zeugenaussagen, wonach Neisius gar zu "Gewalttätigkeiten gegen seine Mutter und andere" geneigt habe. Gertrud Neisius widersprach: "Derjenige, der so etwas gesagt hat, ist ein Spinner. Das stimmt nicht."
Prozess um Kölner Polizei-Skandal
KÖLN dpa Im Prozess um den Kölner Polizeiskandal hat die Mutter des gestorbenen Mannes den angeklagten Polizisten vorgeworfen, sie seien ohne Grund mit Gewalt vorgegangen. Ihr 31 Jahre alter Sohn habe die Polizisten nicht angegriffen. "Er war ein friedlicher, niemals aggressiver Mensch, der niemandem etwas zuleide tun konnte", sagte die 65-jährige Frau gestern vor dem Kölner Landgericht. Dagegen hatte zuvor ein Ermittler dem Gericht geschildert, der Festgenommene habe sich "bestialisch" gewehrt. Der 31-Jährige war im Mai vergangenen Jahres gestorben, nachdem Polizisten ihn aus der Wohnung geholt und auf der Wache geschlagen hatten. Eine Nachbarin hatte die Polizei gerufen, weil es zwischen der Mutter und ihrem Sohn einen lautstarken Streit gegeben habe. Sechs Polizisten sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
taz Nr. 7092 vom 1.7.2003, Seite 7, 30 Zeilen (Agentur)
Oberhessische Presse Politik 1.7.2003 14:31
NEWS 01.07.2003 15:05 Uhr
Polizei in Venezuela vom Militär entwaffnet
Caracas (dpa) - Die Polizei der venezolanischen Hauptstadt Caracas ist am Dienstag von den Streitkräften entwaffnet worden. Man werde deshalb die Bewachung von Botschaften, Banken und U-Bahn-Stationen einstellen müssen und "nur eine stark begrenzte allgemeine Patrouillen-Arbeit durchführen können", erklärte der oppositionelle Bürgermeister Alfredo Peña. Die Entwaffnung sei "illegal, willkürlich und diktatorisch". Zwischenfälle habe es nicht gegeben.
Der umstrittene Präsident Hugo Chávez, den die Opposition mit einem seit 44 Tagen andauernden Streik aus dem Amt vertreiben will, beschuldigt die Polizei vieler Übergriffe gegen Regierungsanhänger. Unter anderem habe sie bei Unruhen zwischen Gegnern und Sympathisanten der Regierung am 3. Januar zwei Männer erschossen.
Die Wachen und Kasernen der Stadtpolizei, die dem oppositionellen Bürgermeister untersteht, waren bereits im November auf Befehl von Chávez von den Streitkräften besetzt worden. Die Besetzung war erst vor wenigen Tagen endgültig aufgegeben worden. Am Dienstag stellten Soldaten jedoch völlig überraschend die meisten Waffen der Polizei sicher.
Die Wahlbehörden haben unterdessen das von der Opposition geforderte Referendum über Neuwahlen für den 2. Februar bestätigt. Die Regierung habe jedoch noch keine Mittel für die Volksabstimmung bereitgestellt, sagte der Behörden- Vizepräsident José Zerpa. Chávez weist das Referendum als verfassungswidrig zurück. Eine solche Abstimmung könne gemäß dem Grundgesetz erst ab August 2003 einberufen werden, meint er.
Gerüchte über eine geplante Abschwächung der Streikbewegung wurden von der Opposition energisch dementiert. Eine solche Möglichkeit sei ausgeschlossen, sagte Gewerkschaftsführer Manuel Cova. Das Volk sei zu Opfern bereit, und nur Chávez könne die Proteste beenden, in dem er einer friedlichen Lösung wie Neuwahlen zustimme. Venezuela sei bereits vor Streikbeginn von Arbeitslosigkeit, Firmenschließungen und Wirtschaftsrezession betroffen gewesen.
Der Streik gegen Chávez hat zu Versorgungsengpässen geführt, vor allem aber die Ölindustrie lahm gelegt. Der Ausstand habe den Ölsektor vier Milliarden Dollar (3,8 Milliarden Euro) gekostet, sagte Energieminister Rafael Ramírez. Durch die "Sabotage" der gesamten Produktionskette sei das Förderungsniveau um bis zu 70 Prozent gefallen.
Bei verschiedenen Protestkundgebungen gegen den Mangel an Gas zum Kochen sind im Bundesstaat Sucre insgesamt fünf Menschen verletzt worden. Der Gouverneur von Sucre, Ramón Martínez, dementierte Berichte, wonach auch Geschäfte geplündert worden und zwei Menschen ums Leben gekommen seien. "Es gibt unter anderem einen Schwerverletzten und ein verletztes Kind, aber von Toten weiß ich nichts", sagte er dem Fernsehsender "Globovisión".
Die Justizministerin will kein Weltpolizist sein
Seit einem Jahr gilt das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, aber es wird faktisch nicht angewandt. So gibt es keinen Ärger
BERLIN taz Alle Welt schaut auf Belgien, dessen Kriegsverbrechergesetz auf Druck der USA bald zum zweiten Mal entschärft werden soll. Dabei hat Deutschland seit einem Jahr ein ganz ähnliches Gesetz, das Völkerstrafgesetzbuch. Der Grund für die fehlenden Proteste liegt auf der Hand: Das Gesetz wird faktisch nicht angewandt.
Heute vor einem Jahr beschloss der Bundestag einstimmig das Völkerstrafgesetzbuch. Als Ergänzung zum Internationalen Strafgerichtshof sollen auch deutsche Strafgerichte zuständig sein für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen - und zwar unabhängig davon, wo die Tat geschah und welche Staatsangehörigkeit Täter oder Opfer haben. "Das deutsche Gesetz ist noch schärfer als das belgische", betont der Berliner Strafrechtler Florian Jeßberger von der Humboldt-Universität, "es ist das schärfste weltweit." Anders als in Belgien ist keine Strafanzeige erforderlich, vielmehr müsste Generalbundesanwalt Kay Nehm, wenn ihm Taten bekannt werden, von sich aus Ermittlungen aufnehmen. Bisher ist nichts dergleichen passiert. In zwölf Monaten hat Nehm kein einziges Ermittlungsverfahren nach diesem Gesetz eingeleitet. Das wurde jetzt bei einer Berliner Tagung bekannt, die das Deutsche Institut für Menschenrechte und amnesty international organisierten.
Auch die von Skeptikern befürchtete Anzeigenflut hat es nicht gegeben. Ganze zwanzig Strafanzeigen sind bei der Bundesanwaltschaft in den letzten 12 Monaten eingegangen. Beobachter gehen davon aus, dass sich einige davon gegen Israels Regierungschef Ariel Scharon richten, der jedoch aufgrund seines Amtes Immunität genießt. In anderen Fällen fehlte der erforderliche "Inlandsbezug", erläuterte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bei der Berliner Tagung. Das Völkerstrafgesetzbuch hat hier zwar die früher verlangten Anforderungen abgesenkt, erforderlich ist aber immer noch, dass sich der Täter zumindest zeitweise in Deutschland aufhält oder ein Aufenthalt "zu erwarten ist".
Zypries zeigte sich keineswegs unglücklich über das bisherige Leerlaufen des Gesetzes. Deutschland solle nicht "als Weltpolizist die Verfolgung sämlicher Völkerstraftaten, die irgendwo begangen worden sind, übernehmen". Es genüge die präventive Wirkung des Gesetzes: Deutschland scheide als "Schlupfloch" und "Rückzugsraum" für die Urheber von Völkerstraftaten aus. Nehm wird verstanden haben und an seiner vorsichtigen Linie festhalten.
Bei Völkermord hat die deutsche Justiz freilich schon lange weltweite Zuständigkeit. Deshalb konnte das Bundeskriminalamt seit 1993 bereits 133 Ermittlungsverfahren durchführen, davon 90 Prozent zu Taten in Bosnien-Herzegowina. "Viele Zeugen vermischen leider häufig Selbsterlebtes und bloß Gehörtes", sagte Claudia Ilgner vom BKA. Die meisten Ermittlungen mussten daher eingestellt werden. " CHRISTIAN RATH
meinung und diskussion SEITE 12
taz Nr. 7092 vom 1.7.2003, Seite 7, 98 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH
junge Welt vom 01.07.2003
Ausland
Regierung in der Pflicht
Argentinien: Ein Jahr nach dem "Massaker von Avellaneda" fordern Piqueteros Aufklärung
Timo Berger
Vor einem Jahr ließ die damalige Regierung des Peronisten Eduardo Duhalde in Argentinien eine Demonstration der Piqueteros brutal niederschlagen. Im Verlauf der Repression erschossen Polizeibeamte zwei Arbeitslosenaktivisten, Darió Santillán und Maximiliano Kosteki. Am vergangenen Donnerstag versammelten sich mehr als 20000 Menschen, um an das als "Massaker von Avellaneda" bekanntgewordene Ereignis zu erinnern. Ein Bündnis von Arbeitslosenorganisationen aus dem autonomen und linken Spektrum hatte zu der Kundgebung in der südlichen Vorstadt von Buenos Aires aufgerufen. Die Demonstranten an der Puente-Pueyrredon-Brücke forderten vor allem Gerechtigkeit, die vollständige Aufklärung der Verbrechen und die Bestrafung der Täter und der Hintermänner in der Politik.
Am 26. Juni 2002 waren die Sicherheitskräfte gegen einen Marsch der Bewegung Arbeitsloser Arbeiter (MTD), an dem über 4000 Menschen teilnahmen, mit Schußwaffen vorgegangen. Santillán und Kosteki, die sich vor den Kugeln in den nahegelegenen Bahnhof von Avellaneda geflüchtet hatten, wurden noch in der Halle von Polizeibeamten erschossen. Im Verlauf des Einsatzes verletzten die Polizisten 33 Demonstranten mit Bleimunition und mehr als Hundert durch Gummigeschosse. Tage vor dem Massaker waren aus Regierungskreisen deutliche Warnungen ausgesprochen worden, weitere Proteste der Piqueteros würden nicht mehr geduldet. Mit dem harten Vorgehen versuchte die Duhalde-Regierung, den massiven Protesten Grenzen aufzuzeigen. Doch die Morde und nachfolgende Widerstandsaktionen gegen die Repression führten schließlich auch dazu, daß Duhalde Wahlen anberaumen und seinen Verzicht erklären mußte, selbst zu kandidieren.
Am Donnerstag hielt die MTD ein "Volksgericht" ab, an dem Familienangehörige der Toten, Anwälte der Menschenrechtsorganisation CORREPI, Mütter von der Plaza de Mayo und die Piqueteros von "Barrios de Pie" und der Bewegung "Teresa Rodriguez" teilnahmen. Mit Hilfe von Zeugen wurden die Ereignisse vom 26. Juni 2002 rekonstruiert. Angeklagt waren laut "Gericht" die Sicherheitskräfte, die Regierung von Eduardo Duhalde und der "von den USA angeführte Imperialismus", der die damalige Regierung mit Hilfe des Internationalen Währungsfonds unter Druck setzte.
Die Ermittlungen offizieller Gerichte haben bisher nur zu zwei Festnahmen geführt: Die Polizeibeamten Alfredo Fanchiotti und Alejandro Acosta sitzen derzeit unter Mordverdacht in Haft. Ein weiterer verdächtiger Polizist, Carlos Leiva, gilt seit einem Jahr als flüchtig. Die Hintermänner in der Politik sind aber bis heute nicht belangt worden. Der neue argentinische Präsident Néstor Kirchner hat den Piqueteros, als diese ihn vor einem Monat besuchten, angeboten, eine Untersuchungskommission einzusetzen.
http://www.jungewelt.de/2003/07-01/006.php
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