Zu dem von dem niederländischen Provider XS4ALL beantragten Berufungsverfahren im Fall "Radikal" wird es nicht kommen, der Antrag wurde abgewiesen.
Auf den Seiten eines Kunden von XS4ALL waren zwei indizierte Beiträge der Zeitschrift Radikal zu finden, die als Anleitungen für Anschlägen auf die Deutsche Bundesbahn dienen sollten: "Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art" und "Bauanleitung einer Hakenkralle". Diese Beiträge waren seit 1997 beziehungsweise 1998 online.
Im April 2002 hatte die DB dann zunächst informell die Entfernung der Links und die Herausgabe der Namen der Betreiber verlangt. Als dies nicht umgehend erfolgte, klagte die DB erfolgreich. XS4ALL löschte daraufhin die fraglichen Beiträge und gab auch die Namen bekannt.
Mit der Berufung wollte man allerdings klarere Angaben erreichen, den Datenschutz und die Meinungsfreiheit der Kunden betreffend. Da der Antrag abgelehnt wurde, bleiben dem Provider diese Informationen verwehrt. [intern.de]
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