letzte Änderung: 30.11.05; 20:34:03.
Kunstspaziergänge
Spaziergänge in Berlin und Umgebung
        

Dienstag, 22. November 2005

James Hobrecht (31.12.1825 Memel - 08.09.1902 Berlin)

Im Jahr 1873 begann man nach den Plänen von James Hobrecht, einen Ring von Rieselfeldern um die Stadt anzulegen. Die Stadt wurde in zwölf Entwässerungsgebiete aufgeteilt, die Abwässer auf jeweils separaten Rieselfeldern versickert. Die gut gedüngten Flächen wurden zugleich landwirtschaftlich genutzt. Auf den über 100 Ouadratkilometer großen Rieselgütern wurden Mitte der zwanziger Jahre jährlich 65000 Tonnen Gemüse und 60 Millionen Liter Milch erzeugt, etwa ein Viertel des Berliner Bedarfs. In dieser Zeit der größten Ausdehnung entsprach die Rieselfläche etwa der bebauten Fläche der Stadt Berlin. Anfang der achtziger Jahre bemerkte man, dass die Rieselfelder hochgradig mit Schwermetallen und Nitraten verseucht waren, und stellte die Verrieselung weitestgehend ein. Heute bilden die Rieselfelder weiße Flecken auf der Landkarte.
(aus: Berlin - Stadt ohne Form, Prestel 2000)

Hobrecht

Hobrecht und die Kanalisation, Geschichte der Abwasserentsorgung in Berlin
Hobrecht - Pionier der modernen Stadtentwicklung (Museum im Wasserwerk)

Hobrecht hat einen Plan (Hobrecht-Plan)

Um vor den Toren der Stadt die wilde Bebauung zu stoppen,... gab der Magistrat die Entwicklung eines Bebauungsplanes in Auftrag.
Dieses große Werk umzusetzen, wurde der Baurat James Hobrecht beauftragt.
Dieser Plan hatte aber nicht nur die zukünftige Straßenführung zu regeln, sondern einiges mehr: zum Beispiel die Häuserformen, die Aufteilung der Bevölkerungsstruktur, das Verhältnis zwischen Wohnen, Gewerbe, Erholung und Verkehr. Und selbstverständlich wollten alle, die von einer Änderung betroffen waren, mitreden. Das Militär, das um seine großen, stadtnahen Exerzierplätze bangte, die Fuhrbetriebe, besonders natürlich die Grundbesitzer und schließlich auch die Bürger.
Die festgeschriebenen Bauordnungen wurden damals noch als Polizeiverordnungen erlassen. Sie beschränkten sich im Wesentlichen auf die Normen, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unbedingt notwendig erschienen. Die Baupolizeiordnung vom 2. April 1853, nach der die Bebauung zu erfolgen hatte, sah keinerlei Beschränkungen für die Bebauung der Grundstücksfläche vor. Nur zwei Daten waren vorgegeben:
1. Die Hinterhöfe mussten mindestens 5,34 x 5,34 Meter (also 28,5 qm) messen, das war der für die Feuerwehrspritzen erforderliche Wendekreis;
2. die Gebäudehöhe durfte die Breite der Straße nicht überschreiten. Damit sollte verhindert werden, dass bei einer Brandkatastrophe einstürzende Fassaden das gegenüberliegende Haus zerstörten.


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