Updated: 31.07.2009; 9:37:10 Uhr.


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In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders!

 

 Freitag, 11. April 2003

ºWer die amerikanische Kriegspropaganda der letzten Wochen auch nur halbwegs aufmerksam verfolgt hat, muss sich sp[per thou]testens jetzt fragen: Wo sind eigentlich die Massenvernichtungswaffen, mit denen Saddam Hussein angeblich die ganze Welt derart bedroht haben soll, dass die USA Bagdad bombardieren mussten? Weshalb hat das Regime diese Waffen gegen die ansonsten weit [cedilla]berlegenen Gegner nicht eingesetzt, wie von amerikanischen Regierungsvertretern und Milit[per thou]rs wieder und wieder heraufbeschworen?

Eine zugespitzte Antwort auf diese Fragen gab schon vor dem Krieg eine Moskauer Zeitung: Der amerikanische Angriff auf den Irak komme bestimmt, die USA m[cedilla]ssten sich mithilfe der UN-Inspektoren nur erst noch davon [cedilla]berzeugen, dass Saddam wirklich keine Massenvernichtungswaffen habe.´

[Kommentar von Roland Heine in der Berliner Zeitung]

via Rollberg


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Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam. F[cedilla]r gro[fl]e [<]berraschung und Ver[per thou]rgerung hatte im M[per thou]rz ein Beschluss des Landgerichts D[cedilla]sseldorf gesorgt. Dieses hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf[cedilla]gung gegen den Versender von unerw[cedilla]nschten Werbe-E-Mails abgewiesen. Begr[cedilla]ndet hatte das Gericht seine Entscheidung damit, dass nicht jede Spam-Mail automatisch rechtswidrig sei, wenn diese ºnach ihrem Inhalt lediglich einen vorstellenden Charakter des Leistungsangebots´ habe. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zu dem [cedilla]berwiegenden Teil der bisherigen Rechtsprechung.

In dieser Angelegenheit hat nunmehr auch das Oberlandesgericht D[cedilla]sseldorf per Beschluss (Aktenzeichen: I-15 W 25/03) (PDF Icon, 51,2 KB) entschieden. Der Einsch[per thou]tzung der Vorinstanz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von unerw[cedilla]nschten Werbe-Mails mochten sich die D[cedilla]sseldorfer Richter nicht anschlie[fl]en und lie[fl]en diese Frage in dem Beschluss ausdr[cedilla]cklich offen. Im Ergebnis best[per thou]tigte das OLG jedoch die Ablehnung der Verf[cedilla]gung.

via Schockwellenreiter


Kommentar? []  trackback []   Google It!     7:51:32 PM

 


Ein Eroberungsfeldzug (vgl. Content is King! oder die Diktatur des Kleingedruckten) wurde von der Medienindustrie erfolgreich als Abwehrschlacht verkauft, eine unbegrenzte Ausweitung der Rechte der Medienindustrie [cedilla]ber Konsumenten, Bibliotheken und Universit[per thou]ten als ºSchutz vor Piraterie´. F[cedilla]r seri[^]se Wissenschaftler wird das neue Urheberrecht eher ein Verlust als ein Gewinn, da sie in Zukunft f[cedilla]r jeden Blick in einen Aufsatz von den Verlagen zur Kasse gebeten werden k[^]nnen.

Die S[cedilla]ddeutsche titelte daher zu Recht: Ausstieg aus der Wissensgesellschaft.

via: Telepolis News  via: Schockwellenreiter


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