Updated: 31.07.2009; 9:42:06 Uhr.


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In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders!

 

 Dienstag, 28. Oktober 2003

Als erstes Bundesland will Baden-W[cedilla]rttemberg das Kopftuch per Gesetz aus den Klassenzimmern verbannen. Einem Gesetzentwurf zufolge sind Lehrkr[per thou]ften [per thou]u[fl]ere religi[^]se Bekundungen untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Kopftuchverbot ohne gesetzliche Regelung f[cedilla]r verfassungswidrig erkl[per thou]rt.

...

In dem vom Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof mit ausgearbeiteten Gesetzentwurf hei[fl]t es: "Insbesondere ist ein [per thou]u[fl]eres Verhalten unzul[per thou]ssig, welches bei Sch[cedilla]lern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenw[cedilla]rde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."

...

[tagesschau im Internet]

Na, wenn das kein Beispiel f[cedilla]r eine klare Regelung ist - sprachlich wie gedanklich...  ;-)


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Betr[cedilla]gerische Buchhalterin bekam doch Bew[per thou]hrung

WAZ Essen.

470 000 Euro hatte die Buchhalterin aus der Kasse ihres Arbeitgebers in die eigene Tasche geleitet. Ins Gef[per thou]ngnis muss die 32-J[per thou]hrige daf[cedilla]r nicht. Das Landgericht Essen verurteilte die Bottroperin zu zwei Jahren Haft mit Bew[per thou]hrung.

"Die Tat zeigt, wie die Verlockung des Geldes eine junge Frau ins Unrecht verstricken kann", mahnte Richter Fink im Urteil. Am Freitag hatte er ihr noch indirekt mit einem Haftbefehl gedroht, aber keine Unterst[cedilla]tzung bei Staatsanw[per thou]ltin Matthiesen gefunden. Mittlerweile nimmt aber auch das Gericht der Angeklagten ab, dass sie selbst Opfer von Betr[cedilla]gern wurde.

Sie hatte angegeben, das Geld aus der Kasse des Bottroper Autotuners Brabus genommen zu haben, um es bei der "Nigeria-Connection" gewinnbringend anzulegen. Sie habe geplant, das Geld nach Auszahlung des erwarteten Gewinns zur[cedilla]ckzuzahlen. Doch die "Nigeria-Connection" ist selbst auf Betrug aufgebaut. Trotz intensiver Suche hatten Staatsanwaltschaft und Polizei es nie nachweisen k[^]nnen, dass die 32-J[per thou]hrige noch selbst [cedilla]ber das Geld verf[cedilla]gt.

Zum milden Urteil trug auch bei, dass die Angeklagte am Montag ihr Gest[per thou]ndnis nachbesserte. Erstmals nannte sie zwei Arbeitskollegen als Mitt[per thou]ter. Das Gericht wertete die Taten als "Fehltritt" und ber[cedilla]cksichtigte auch, dass es der Angeklagten relativ leicht gemacht worden sei. Das gesamte Verfahren sei f[cedilla]r die 32-J[per thou]hrige "ein deutliches Zeichen, dass die Tat schweres Unrecht war".

Gegen[cedilla]ber ihrem Ex-Arbeitgeber hat die Bottroperin ein Schuldanerkenntnis abgegeben. Falls noch einmal Geld auftaucht, m[cedilla]sste sie zahlen.

27.10.2003 Von Stefan Wette

[WAZ]


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Frau soll Gest[per thou]ndnis beweisen

Richter kehrt im Verfahren gegen Brabus-Ex-Buchhalterin Beweispflicht um

Trotz des Gest[per thou]ndnisses der Ex-Buchhalterin des Auto-Tuners Brabus, mehrfach in die Kasse gegriffen zu haben, droht der Prozess vor dem Essener Landgericht auszuufern. Um die Glaubw[cedilla]rdigkeit der Angeklagten zu [cedilla]berpr[cedilla]fen, stellt der Richter die Beweispflicht auf den Kopf. Die Angeklagte solle beweisen, dass ihr Gest[per thou]ndnis stimmt. "Nicht wir m[cedilla]ssen beweisen, dass Ihr Gest[per thou]ndnis stimmt, Sie m[cedilla]ssen uns beweisen, dass Sie die Wahrheit sagen", sagt der Vorsitzende Richter der VII. Strafkammer, Fink.

Die 34-j[per thou]hrige Bottroperin hatte zugegeben, umgerechnet 470 000 Euro aus der Kasse genommen zu haben. Die Kammer zweifelt aber nach wie vor an ihrer Aussage, das gesamte Geld an die ber[cedilla]chtigte Nigeria-Connection verloren zu haben. "Bislang k[^]nnen Sie nur den Verbleib von 100 000 Mark belegen", sagt Richter Fink. Die Glaubw[cedilla]rdigkeit der Angeklagten sei aber wichtig bei der Strafzumessung. Ein positives Nach-Tatverhalten m[cedilla]sse feststellbar sein - sprich ihre Geschichte m[cedilla]sse stimmen.

Zu diesem Zweck will die Verteidigung einen Entlastungszeugen pr[per thou]sentieren, der die Version der Angeklagten best[per thou]tigt. Der ehemalige Verk[per thou]ufer von Brabus solle in die Gesch[per thou]fte um die Nigeria-Connection verwickelt sein, deutet Verteidigerin Oster an. Der 37-J[per thou]hrige soll einen russischen Kunden von Brabus [cedilla]berredet haben, f[cedilla]r das Nigeria-Gesch[per thou]ft 240 000 Mark vorzuschie[fl]en.

Als der Traum vom Geld aus Afrika platzte, sei der Russe mit einem Mercedes entsch[per thou]digt worden - auf Kosten von Brabus. Von der Glaubw[cedilla]rdigkeit des angek[cedilla]ndigten Zeugen scheint das Gericht aber nicht [cedilla]berzeugt. Richter Fink droht der Angeklagten mit einem Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr: "Wir brauchen unbeeindruckte Zeugen."

Sogar bei Staatsanw[per thou]ltin Matthissen l[^]st das Verhalten des Richters Kopfsch[cedilla]tteln aus. "Da k[^]nnte man ja immer Haftbefehl beantragen, wenn die Verteidigung einen Zeugen pr[per thou]sentiert." Nach einer Mittagspause beruhigen sich die Gem[cedilla]ter. Indirekt scheint sich die Geschichte der Angeklagten zu best[per thou]tigen. Weil er sich nicht selbst belasten will, verweigert der ehemalige Verk[per thou]ufer von Brabus die Aussage.

Der Prozess wird fortgesetzt. os

[WAZ]

Fortsetzung folgt


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Buchhalterin gibt Griff in die Kasse zu

Brabus um 470 000 Euro betrogen

Von Oliver Sch[per thou]fer

"Seit gestern muss sich eine 34-j[per thou]hrige Bottroperin vor dem Essener Landgericht verantworten. Die Buchhalterin gab zu, im Jahr 2000 beim Auto-Tuner Brabus umgerechnet 470 000 Euro aus der Kasse entnommen zu haben. Doch das Gericht interessierte sich in erster Linie f[cedilla]r das verschwundene Geld. "Es handelt sich um Barentnahmen", sagt die Angeklagte Stefanie L. aus. Scheinbuchungen auf ein Spesenvorschusskonto f[cedilla]r die Fahrer sollten den Betrug verschleiern. Der f[per thou]llt erst ein Jahr sp[per thou]ter auf, als Anfang 2002 eine neue Wirtschaftspr[cedilla]ferin die Konten durchleuchtet.

So recht kann sich der Vorsitzende Richter der VII. Strafkammer, Fink, aber nicht entscheiden, ob das Gest[per thou]ndnis der Wahrheit entspricht. Entweder die 34-J[per thou]hrige ist enorm clever, oder aber sie ist total naiv. Hat sie das Geld beiseite geschafft, oder stimmt ihre Geschichte, dass sie selbst betrogen worden ist?

Die 34-J[per thou]hrige gibt an, sie sei der so genannten Nigeria-Connection aufgesessen. Vor drei Jahren habe sie eine E-Mail mit einem sagenhaften Angebot bekommen. Wenn sie hilft, 25 Millionen Dollar aus Nigeria heraus zu schaffen, bekomme sie zehn Millionen Dollar. Sie m[cedilla]sse nur ein Konto einrichten und Geb[cedilla]hren zahlen.

"Und das haben Sie geglaubt?", fragt Richter Fink. So viel Naivit[per thou]t traut der Richter der jungen Frau nicht zu, zumal nur f[cedilla]r kleinere [<]berweisungen Belege vorhanden sind. F[cedilla]r die angeblich in bar [cedilla]bergebene Zahlung von 250 000 Mark an die Nigerianer fehlt aber eine Quittung.

"Nein, das glaub' ich alles nicht", raunzt Richter Fink die Angeklagte an. Verteidigerin Silvia Oster versucht, ihre Mandantin in Schutz zu nehmen. "Wir haben den Eindruck, hier ist heute jemand nicht gut gelaunt." Selbst Staatsanw[per thou]ltin Matthiessen scheint geneigt, der Aussage der Angeklagten Glauben zu schenken. "Die Nigeria-Connection f[cedilla]llt bei der Staatsanwaltschaft ganze Aktenschr[per thou]nke." Insgesamt 891 000 Mark will Stefanie L. an die Nigerianer bezahlt haben.

"Ich war geblendet durch die Aussicht auf das versprochene Geld", sagt die Angeklagte. Der Prozess soll am heutigen Freitag fortgesetzt werden."

[WAZ]

Fortsetzung folgt.


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