Updated: 31.07.2009; 9:41:28 Uhr.


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 Mittwoch, 24. September 2003

Hessen plant Verbot von Kopft[cedilla]chern in Schulen

Da haben wir's schon: Als erstes Bundesland hat Hessen nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) im Kopftuch-Streit angek[cedilla]ndigt, muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopft[cedilla]chern im Unterricht zu verbieten. Kultusministerin Karin Wolff (CDU) sagte am Mittwoch in Wiesbaden, die Landesregierung werde so schnell wie m[^]glich eine entsprechende Gesetzesinitiative starten und ´das Problemº l[^]sen.

[...]

Die CDU-Politikerin, die auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, warf dem Bundesverfassungsgericht falsch verstandene Toleranz vor. Die erhoffte Rechtssicherheit sei ausgeblieben. Wolff sagte, sie sei ´tief entt[per thou]uschtº dar[cedilla]ber.

[via NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Hessen plant Verbot von Kopft[cedilla]chern in Schulen]

Verstehe ich das richtig, das Land Hessen [per thou]ndert jetzt Gesetze um am Urteil des Bundesverfassungsgericht vorbei zu kommen? OK, die Menschen vom Bundesverfassungsgericht meinten letztendlich sei der Streit Religion versus Staatsdienst Sache der L[per thou]nder, aber im Bezug auf die Frage des Kopftuch-tragens waren sie doch recht eindeutig, oder? Also den Vorwurf der "falsch verstandenen Toleranz" finde ich pers[^]nlich schon ziemlich dreist.

[BildungsBlog]

Das Ergebnis der Auseinandersetzung ist weiter unten ja schon vorhergesagt.


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Kurzer k[per thou]mpferischer Kommentar:

ÑKarlsruhe kippt Kopftuch-Verbot:

Spannend: Bald wird es einen Flickenteppich geben: In NRW, S-H und Berlin d[cedilla]rfen die Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten, aber in keinem anderen Land, daf[cedilla]r muss in Bayern jeder ein Kreuz tragen.

Aber jeder nur eins!ì

[mein Lieblingsjurist per EMail]

 


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Jenes h[^]here Ministerium, das wir verehren, teilt mit:

ÑZum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Kopftuch-Streit:

Bisherige Praxis in NRW bestaetigt, dennoch werden Konsequenzen zu pruefen sein

Das Ministerium fuer Schule, Jugend und Kinder teilt mit:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im so genannten Kopftuch-Streit mit seinem Urteil zur Klage einer Beschwerdefuehrerin gegen das Land Baden-Wuerttemberg indirekt die bisherige Praxis in Nordrhein-Westfalen bestaetigt. "Es zeigt sich, dass allein das Tragen eines Kopftuches nicht ausreicht, um einer Lehrerin die Uebernahme in den Schuldienst zu verweigern, wenn es dazu in den Gesetzen des Landes keine rechtliche Grundlage gibt", erklaerte Schul- und Jugendministerin Ute Schaefer. "Damit erweist sich unsere Praxis, nicht das Tragen des Kopftuches allein, sondern die gesamte Haltung und Einstellung der Lehrerin in den Blick zu nehmen, um zu entscheiden, ob sie gegen die ihr auferlegte Neutralitaetspflicht verstoesst und Kinder in unzulaessiger Weise beeinflusst, als verantwortungsvoll und angemessen."

Die Ministerin verwies darauf, dass in NRW derzeit nur rund 15 Faelle bekannt seien, in denen Lehrerinnen in der Schule ein Kopftuch tragen. Mehr als die Haelfte davon befinde sich in der Ausbildung, wo noch einmal andere gesetzliche Rahmenbestimmungen gaelten, weil das Land hier ein Ausbildungsmonopol hat. Derzeit sei in NRW kein Fall bekannt, bei dem das Tragen des Kopftuches zu einem Konflikt innerhalb der Schule fuehre. "Ich glaube, dass dies auch ein Zeichen der grossen Toleranz der Menschen in unserem Bundesland ist", sagte Schaefer.

Die Schul- und Jugendministerin verwies aber auch darauf, dass das Urteil in Karlsruhe mit fuenf gegen drei Stimmen nicht einmuetig gefallen sei und dass auch die Senatsmehrheit grundsaetzlich die Gefahr sehe, dass Kinder beeinflusst werden koennten, wenn Lehrerinnen und Lehrer religioese oder weltanschauliche Bezuege in den Unterricht einbringen - was auch schon durch Kleidung der Fall sein koenne. Deshalb muesste das Urteil sehr gruendlich auf moeglicherweise notwendige gesetzliche Konsequenzen geprueft werden. Dazu sei es auch in NRW mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen - beispielsweise auch mit den Kirchen - zu eroertern.ì

[Pressemitteilung MSJK NRW], auch die ungewoehnliche Schreibweise uest von denen...


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Das verbl[cedilla]ffende Ergebnis einer geheimnisvollen Studie [cedilla]ber das Lesen von Buchstabensalat geistert seit Tagen durchs Web:

 Ñ... mal der Frage nachgehen, ob es nicht m[^]glich w[per thou]re, dass die geheimnisvolle Studie vom Web selbst in die Welt gesetzt wurde. Zum Beispiel von einem jener gelangweilten Server, auf denen ungelesene Doktorarbeiten darben. Man erinnere sich an jene [External Link] Experimente, bei denen diverse Bots miteinander verlinkt wurden, auf dass sie einen Plausch von Maschine zu Maschine f[cedilla]hren. Wer wei[fl], was die seinerzeit ausgeheckt haben - und was sie sich als n[per thou]chstes einfallen lassen . . .ì

[Telepolis News]


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Ein Verbot f[cedilla]r Lehrkr[per thou]fte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-W[cedilla]rtt. keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. So lautet das Urteil der BVerfG von heute. 

[Handakte WebLAWg]


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